Russland: Proprietäre Software wird zur Ausnahme
Ein neues Gesetz schreibt dem öffentlichen Sektor Russlands vor, freie Software einzusetzen und mit der globalen freien Software-Gemeinschaft zusammenzuarbeiten. Proprietäre Software ist nur noch in gut begründeten Fällen erlaubt. Von Hans-Joachim Baader
Das offenbar im Oktober bereits angenommene Gesetz verstärkt die bereits früher eingeleiteten Anstrengungen Russlands, proprietäre Software aus dem Ausland sowohl durch freie als auch durch in Russland produzierte Software zu ersetzen. Schon im letzten Jahr hatte das Ministerium für Tele- und Massenkommunikation einen dreigeteilten Plan veröffentlicht, nach dem einheimische Lösungen bei Software bevorzugt werden sollen, und bei Software, für die es keine russische Alternative gibt, eine gemeinsame Entwicklung mit freien Projekten erfolgen soll. Die gemeinschaftliche Entwicklung sollte in einer unabhängigen nichtkommerziellen Organisation gebündelt werden, die einen Plan für die nächsten zehn Jahre erarbeiten soll.
Schon 2010 hatte der damalige Premierminister Putin die Behörden angewiesen, bis 2015 auf freie Software zu migrieren. Jetzt sollen die Anstrengungen offenbar weiter verstärkt werden. Der öffentliche Sektor ist nun verpflichtet, freie Software einzusetzen und lokale Unternehmen zu beauftragen, die freie Software anbieten, wenn es möglich ist. Beschaffungen von proprietärer Software müssen förmlich begründet werden und sind nur erlaubt, wenn es keine zufriedenstellende freie Lösung gibt. Die georderten Stückzahlen und Preise müssen für jede beschaffte, auch freie, Software genau dokumentiert werden.
Das Gesetz betont auch, dass freie Software global ist und es daher keine »russische freie Software« gibt. Es befürwortet eine Förderung von russischen Firmen, die freie Software anbieten, und eine Zusammenarbeit mit der weltweiten freien Software-Gemeinschaft.
Für die Free Software Foundation Europe (FSFE), die keinen Anteil an der Gesetzgebung für sich reklamiert, ist das Gesetz auch deshalb bemerkenswert, weil es regelt, dass nur Software, die die bekannten vier Freiheiten garantiert, »freie Software« genannt werden darf. Außerdem wird Linux durchgängig als »GNU/Linux« bezeichnet, was von GNU und FSF wegen des Anteils an GNU-Software an den meisten Linux-Distributionen ebenso gehandhabt wird. Für die FSFE ist das Gesetz ein Beispiel dafür, wie man Software-Ausschreibungen für die öffentlichen Verwaltungen richtig macht, und ein Vorbild für andere Länder.
Quelle: http://www.pro-linux.de/news/1/24169/ru ... nahme.html
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